Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jablan GmbH

§1

1. Die Firma Jablan GmbH ist ein Anbieter für Veranstaltungstechnik, Planung und Konzeption. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Verträge.

2. Für alle Rechtsgeschäfte der Jablan GmbH gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Jablan GmbH erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich und schriftlich an.

§2

Die Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Jablan GmbH, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung in Textform genannt werden. Dieses Angebot ist unverbindlich.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§3

1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

2. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt, Hinterlegung einer Sicherheit zu Verlangen.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart

5. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt, Vorkasse bzw. Vorauszahlung  zu verlangen. Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem ausgemachten Zeitpunkt, eine An- bzw. Vorauszahlung zu erfolgen hat, so ist die Jablan GmbH berechtigt, bei Ausbleiben der Zahlung, ihre Leistung vollständig bis zur Erbringung der Anzahlung zurückzuhalten.

§4

1. Der Kunden ist verpflichtet, nach Übernahme des Vertragsgegenstandes diesen zu prüfen und sich deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen.  Erkennbare Mängel müssen der Jablan GmbH sofort, vornehmlich schriftlich, angezeigt werden.
Gleiches gilt für Mängel, welche im Laufe des Vertragslaufzeit auftreten. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche, schriftliche Mängelanzeige, so kann er deswegen weder die Gegenleistung mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche am Mietgegenstand der Jablan GmbH  und/oder Eigentum  Dritter dadurch entstehen, dass eine Mängelanzeige schuldhaft nicht oder verspätet übermittelt worden ist.

3. Der Kunde übernimmt ab Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme die Verkehrssicherungspflichten am Vertragsgegenstand.

4. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit dem Vertragsgegenstand . Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten muss gemäß der Gebrauchsanweisung erfolgen.

§4

1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung von der Jablan GmbH vertragsgemäß zu erbringen ist, entsprechende Eignung aufweist. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Kunden ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen und/oder vergleichbare Auflagen von dritter Seite auf eigene Kosten einzuholen.

2. Kann die Leistung von der Jablan GmbH am vereinbarten Ort nur mit zusätzlichen Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann die Jablan GmbH den zusätzlichen Aufwand  gegenüber dem Kunden berechnen. Jablan GmbH wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Kunden in Kenntnis setzen und den voraussichtlichen Mehraufwand und die damit verbundenen Mehrkosten beziffern.

3. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und insoweit dann nicht genehmigter Weiternutzung durch den Kunden, tritt keine Vertragsverlängerung ein. Der Kunde schuldet gleichwohl für den vertragswidrig genutzten Zeitraum eine Nutzungsentschädigung auf Basis der Preisgestaltung im Vertrag

4. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Verwenderin bei dem Abbau/Entfernung des Leistungsgegenstandes be- oder verhindert. Ein Zurückbehaltungsrecht diesbezüglich steht dem Kunden nicht zu, es sei denn dieses kann aufgrund einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung begründet werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, alle nötigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen. Jablan GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Versicherungsnachweis abhängig zu machen.

6. Der Mieter haftet in vollem Umfang für jede Art von Schäden an dem Vertragsgegenstand, auch wenn diese durch Umwelteinflüsse oder Dritte entstehen, außer für diejenigen, die der Vermieter zu vertreten hat.

7. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Vertragsleistung des Vermieters, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen.

Als geschuldete Leistung des Kunden ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zuzüglich vereinbarter Werklöhne und der Leistung durch den Vermieter beauftragten Subunternehmen. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen regelt sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Der Kunde hat bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:

bis 45 Tage vor Mietbeginn:             15% des Auftragsvolumens

bis 30 Tage vor Mietbeginn:             30% des Auftragsvolumens

bis 10 Tage vor Mietbeginn:             60% des Auftragsvolumens

bis   3 Tage vor Mietbeginn:             75% des Auftragsvolumens

§5

Wenn der Verkäufer/Vermieter an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.ä  gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistung durch einen solchen Umstand unmöglich, so wird der Verkäufer/Vermieter von seiner Verpflichtung frei.

§6

Ist Gegenstand des Vertrages zwischen der Jablan GmbH und dem Kunden der Erwerb von Gegenständen, gelten zusätzlich folgende Regelungen.

1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum der Jablan GmbH

2. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung; unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und Arglist.

§7

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Verkäufers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

§7

1. Als Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag vereinbaren die Parteien, soweit zulässig, der Sitz der Jablan GmbH

2. Der geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik.


Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine Klausel in Gänze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.